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   SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20   

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SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20 (https://dejure.org/2023,4710)
SG Trier, Entscheidung vom 10.02.2023 - S 4 BA 28/20 (https://dejure.org/2023,4710)
SG Trier, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - S 4 BA 28/20 (https://dejure.org/2023,4710)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 28e Abs 1 SGB 4, § 28e Abs 2 S 1 SGB 4, § 28e Abs 2 S 3 SGB 4, § 28e Abs 2 S 4 SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verpflichtung zur Zahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in den Fällen illegaler Arbeitnehmerüberlassung

 
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  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Die Voraussetzungen eines Summenbescheides können im gerichtlichen Verfahren zur Wahrung der sozialen Belange der Beschäftigten voll überprüft werden, auch wenn der Arbeitgeber dessen Erlass nicht rügt (vgl. BSG Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28).

    Für eine Beanstandung durch das Gericht ist jedoch erforderlich, dass der Erlass eines Summenbescheides für die Antragsgegnerin bei einer Gesamtwürdigung im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens als unverhältnismäßig erscheinen musste und deshalb eine personenbezogene Feststellung der Beiträge geboten war (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 4.4.2018 - B 12 R 38/17 B - juris Rn. 38; BSG Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R -, in juris).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vergleiche zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - und Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Bundesverfassungsgericht (BVerfG) [Kammer], Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 -, alle in juris).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vergleiche zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - und Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Bundesverfassungsgericht (BVerfG) [Kammer], Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 -, alle in juris).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalles als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - L 8 BA 15/19
    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Auch wenn der Rentenversicherungsträger bei der Wahl der Schätzmethoden frei ist, muss er von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen und eigene, sozialversicherungsrechtliche Maßstäbe anlegen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.3.2020 - L 8 BA 15/19 B ER - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Die Träger der Rentenversicherung erlassen nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte (z. B. den hier gegenständlichen Prüfbescheid, vgl. BSG, Urt. v. 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R, BSGE 120, 209) zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern.
  • BSG, 04.04.2018 - B 12 R 38/17 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Für eine Beanstandung durch das Gericht ist jedoch erforderlich, dass der Erlass eines Summenbescheides für die Antragsgegnerin bei einer Gesamtwürdigung im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens als unverhältnismäßig erscheinen musste und deshalb eine personenbezogene Feststellung der Beiträge geboten war (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 4.4.2018 - B 12 R 38/17 B - juris Rn. 38; BSG Urt. v. 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus SG Trier, 10.02.2023 - S 4 BA 28/20
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vergleiche zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R - und Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Bundesverfassungsgericht (BVerfG) [Kammer], Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 -, alle in juris).
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